Pflege Rösner - Kranken- und Altenpflege

Krankenpflege - Altenpflege
Für Sie sind wir da!

Beratung

Zu unseren Aufgaben gehört darüber hinaus eine intensive Beratung.

  • Was kosten die Leistungen?
  • Wie kann ich als Angehöriger mithelfen und wer bezahlt was?

das sind nur zwei von vielen Fragen, die in Vorgesprächen kompetent beantwortet werden können.

Was Sie vorab erledigen können

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf. Behandlungspflege setzt eine ärztliche Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt und eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse voraus. Wir helfen Ihnen gerne, die notwendigen ärztlichen Verordnungen einzuholen bzw. den Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen.

Wie sieht die Finanzierung aus?

Leistungen, die von der Krankenkasse genehmigt sind, werden von ihr finanziert. Bei Einstufung in eine Pflegestufe werden Pflegekosten durch Ihre Pflegekasse übernommen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, unser Angebot auf privater Basis in Anspruch zu nehmen. Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Anzahl unserer Einsätze.

Begutachtungen

Die von der Pflegeversicherung geforderten vierteljährlichen, beziehungsweise halbjährlichen Begutachtungen bei Pflegegeldbeziehern, werden von uns durchgeführt.

 

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